Die für Österreich geforderten Klimaziele, wie sie im Klimapaket der Europäischen Kommission vom 23. Jänner 2008 formuliert wurden, sind nach Ansicht des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ) aus heutiger Sicht nicht zu erreichen. Der VEÖ fordert daher eine umfassende Neuorientierung der nationalen Klimapolitik. VEÖ Generalsekretärin Barbara Schmidt: "Eine Zielvorgabe von 34 Prozent für erneuerbare Energien im Jahre 2020 übersteigt unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen die technischen und ökonomischen Möglichkeiten Österreichs."
Unter der Berücksichtigung von ökologischen Kriterien hat der VEÖ für die Bereitstellung von erneuerbaren Energien ein Potenzial von 28-29 Prozent ermittelt. Auch die Reduktion der CO2-Emissionen um 21 Prozent im Bereich der dem Zertifikatshandel unterliegenden Anlagenbetreiber sowie minus 16 Prozent für die übrigen Sektoren der Volkswirtschaft stellen markante Einschnitte in Wirtschaft und Gesellschaft dar, deren Erreichung weder technisch noch durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen abgesichert ist.
Österreichs E-Wirtschaft ist Vorreiter beim Klimaschutz
Im Rahmen der Umsetzung Klimapakets muss es zu einer gerechten Verteilung der Lasten zwischen den einzelnen Ländern kommen, fordert VEÖ Generalsekretärin Barbara Schmidt. Österreich und die österreichische E-Wirtschaft hätten bereits große Vorleistungen erbracht, die entsprechend einbezogen werden müssen. Schmidt:
"Österreichs Stromerzeugung ist mit 66,2 Prozent Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und 58,3 Prozent aus Wasserkraft EU-Spitzenreiter. Diese Vorleistungen sind anzuerkennen und auf die noch vorhandenen Potenziale ist Rücksicht zu nehmen."
In diesem Zusammenhang verwies Schmidt auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimapakets: Seit 1987 ist der Verbraucherpreisindex um mehr als 50 Prozent gestiegen, der Strompreis dagegen nur um 23 Prozent. Die Kosten des Klimapakets, das Strom laut Kommissionspräsident Barroso um zehn bis 15 Prozent verteuern werde, könnte damit der Preisentwicklung von zwei Jahrzehnten entsprechen. Schmidt: "Allein das würde bedeuten, dass bei rund acht Millionen Einwohnern in Österreich Kosten von mehr als 1,2 Mrd. - pro Jahr entstehen."
Zweckbindung von Erlösen aus Zertifikatsversteigerung
Wenn ab 2013 die E-Wirtschaft sämtliche Emissionsrechte verpflichtend ersteigern muss, fallen umgelegt auf die derzeitige Menge von Emissionszertifikaten (11.950.000 t) und einen geschätzten Preis von 35 bis 50 - je t (aktuelle Produktion, Verbrauchszuwächse nicht eingerechnet) zwischen 400 und knapp 600 Mio. - an zusätzlichen Kosten für die Stromproduktion an. Die Erlöse aus der Zertifikatsversteigerung sollen laut EU-Richtlinienvorschlag direkt in die Budgets der Staaten fließen. Lediglich 20 Prozent der eingenommenen Gelder sollen für Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder für Anpassungsmaßnahmen verwendet werden. Schmidt: Hier geht es um mehrere hundert Millionen Euro, die nicht im allgemeinen Steuertopf landen dürfen, sondern zweckgebunden für den Klimaschutz eingesetzt werden müssen.
Forderungen der E-Wirtschaft zum Klimapaket
Die österreichische Elektrizitätswirtschaft bekennt sich zum Klimaschutz, jedoch sind auch die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Für eine Umsetzung der derzeitigen Vorschläge der Europäischen Kommission muss daher laut VEÖ eine Reihe von Rahmenbedingungen angepasst werden:
- Erarbeitung eines langfristigen Energiekonzeptes: Die von der Kommission formulierten Ziele für erneuerbare Energien und CO2 sind sehr ambitioniert. Wesentlich für ihre Erreichung ist daher ein mit den tragenden Stakeholdern der Volkswirtschaft zu erarbeitendes, langfristig ausgerichtetes Energiekonzept. Dieses Energiekonzept soll die Strategie zur Zielerreichung definieren und entsprechende Maßnahmen darlegen.
- Ehrliche Diskussion über die Kosten des Klimaschutzes: Die Umsetzung der Zielvorgaben der EU erzwingt einen Investitionsschub in allen Bereichen der Energieerzeugung und der Übertragung. Dies hat die Kommission erkannt und den Stromerzeugern die Überwälzung der Kosten zugestanden. Wesentlich für die Elektrizitätswirtschaft ist, dass die Politik die Einhebung dieser Mehrkosten im Interesse der Umwelt auch in der Öffentlichkeit unterstützt.
- Berücksichtigung der Potenziale für erneuerbare Energien: Nach Ansicht des VEÖ übersteigt eine Zielvorgabe von 34 Prozent für erneuerbare Energien im Jahre 2020 unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen die technischen und ökonomischen Möglichkeiten Österreichs. Unter der Berücksichtigung von ökologischen Kriterien hat der VEÖ für die Bereitstellung von erneuerbaren Energien ein Potenzial von 28-29 Prozent ermittelt.
- Zielkonflikte beseitigen: Um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, bedarf es eines konzertierten Zusammenspiels aller Beteiligten und aller betroffenen Sektoren. Hierzu sind auch die gesetzlichen Grundlagen zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. So stehen beispielsweise die aktuelle Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder langwierige Genehmigungsverfahren entsprechend dem UVP-Gesetz den ambitionierten Zielsetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien - und hier gerade dem in jüngster Zeit geforderten zusätzlichen Ausbau von 700 MW Wasserkraft und 700 MW Windkraft - entgegen.
- Mittelverwendung der Erlöse aus der Versteigerung der Zertifikate: Neben einer Sicherstellung des friktionsfreien Zuganges zu Zertifikaten setzt sich der VEÖ im Sinne der Richtlinie für eine zweckgebundene Mittelverwendung der Versteigerungserlöse in einem weit über das von der EU-Kommission vorgesehene Ausmaß von 20 Prozent der Erträge ein.